Ausbildung

Ausbildungsdauer
Die Ausbildungsdauer zum staatlich geprüften Maschinentechniker beträgt zwei Jahre, der Ausbildungsbeginn ist jeweils im September eines Jahres. Die Ferien richten sich nach der gültigen Ferienordnung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst.
Maßgebend für die Ausbildung ist die Schulordnung für die zweijährige Fachschule in der jeweils gültigen Fassung. Es fällt kein Schulgeld an, die Schule ist kostenfrei.

Voraussetzungen

  • Abschlusszeugnis der Berufsschule 
    Das Abschlusszeugnis der Berufsschule ist jedoch nicht erforderlich bei Bewerbern, die bis zur Aufnahme in die Fachschule nicht zum Besuch der Berufsschule verpflichtet waren und diese auch nicht als Berufsschulberechtigte besucht haben. Solche Bewerber müssen andere gleichwertige Schulabschlusszeugnisse vorlegen.
  • Nachweis über eine für die Ausbildungsrichtung einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Regelausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren.
  • Eine spätere einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens einem Jahr.


Anmeldung
Bitte beachten Sie die Anmeldefristen.

Auswahlverfahren

Sollten mehr Anmeldungen vorliegen als Schüler aufgenommen werden können, findet durch die Schule ein Ausleseverfahren statt.


Probezeit

Die endgültige Aufnahme ist abhängig vom Bestehen der Probezeit.
Als Probezeit gilt das erste Schulhalbjahr. Eine Verlängerung der Probezeit (evtl. nachweisliche Erkrankung) ist höchstens um drei Monate möglich.
Die Probezeit ist nicht bestanden, wenn bei einer Gesamtwürdigung der Leistungen des Schülers oder der Schülerin damit gerechnet werden muss, dass er / sie das Bildungsziel der Fachschule nicht erreicht.


Unterricht
Der Unterricht richtet sich nach dem Rahmenlehrplan für Fachschule Maschinenbautechnik.
Link zum Lehrplan

Fachhochschulreifeprüfung

Absolvent*innen der Technikerschule können den Nachweis der geforderten Standards für die Fachhochschulreifeprüfung erbringen, wenn mindestens ausreichende Leistungen in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik im Unterricht nachgewiesen werden. Im Fach Mathematik wird eine schriftliche Prüfung verlangt.

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