Ausbildung

Ausbildungsdauer
Die Ausbildung zum staatlich geprüften Elektrotechniker / zur staatlich geprüften Elektrotechnikerin erfolgt im Vollzeitunterricht.
Die Ausbildungsdauer beträgt zwei Jahre, der Ausbildungsbeginn ist jeweils im September eines Jahres. Die Ferien richten sich nach der gültigen Ferienordnung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus.
Maßgebend für die Ausbildung ist die Schulordnung für die zweijährige Fachschule in der jeweils gültigen Fassung. Es fällt kein Schulgeld an, die Schule ist kostenfrei.

Voraussetzungen

  • Abschlusszeugnis der Berufsschule 
    Das Abschlusszeugnis der Berufsschule ist jedoch nicht erforderlich bei Bewerbern, die bis zur Aufnahme in die Fachschule nicht zum Besuch der Berufsschule verpflichtet waren und diese auch nicht als Berufsschulberechtigte besucht haben. Solche Bewerber müssen andere gleichwertige Schulabschlusszeugnisse vorlegen.
  • Nachweis über eine für die Ausbildungsrichtung einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Regelausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren.
  • Eine spätere einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens einem Jahr.


Anmeldung
Bitte beachten Sie die Anmeldefristen.

Auswahlverfahren
Sollten mehr Anmeldungen vorliegen als Schülerinnen bzw. Schüler aufgenommen werden können, wird ein Auswahlverfahren durch die Schule stattfinden.

Probezeit
Die endgültige Aufnahme ist abhängig vom Bestehen der Probezeit.
Als Probezeit gilt das erste Schulhalbjahr. Eine Verlängerung der Probezeit ist höchstens um drei Monate möglich.
Die Probezeit ist nicht bestanden, wenn bei einer Gesamtwürdigung der Leistungen des Schülers bzw. der Schülerin damit gerechnet werden muss, dass er bzw. sie das Ausbildungsziel der Fachschule nicht erreicht.

Mittlerer Schulabschluss
Mit der Vorrückungserlaubnis in das zweite Schuljahr wird automatisch die Fachschulreife erworben.

Fachhochschulreifeprüfung
Absolvent*innen der Technikerschule können den Nachweis der geforderten Standards für die Fachhochschulreife erbringen, wenn mindestens ausreichende Leistungen in den Fächern Deutsch, Sozialkunde, Englisch und Mathematik im Unterricht nachgewiesen werden. Im Fach Mathematik wird eine schriftliche Prüfung verlangt.

Unterricht
Der Unterricht richtet sich nach dem Rahmenlehrplan für Fachschule Elektrotechnik.
Link zum Lehrplan

Ausführliche Informationen zu den Aufgaben und Anforderungen des Berufes "staatlich geprüfter Elektrotechniker / staatlich geprüfte Elektrotechnikerin" finden Sie unter dem Link der Arbeitsagentur.